1. Patienten, die das Multi-Profile-Krankenhaus zur aktiven Behandlung “Eurohospital” betreten, werden vom behandelnden Arzt in der Abteilung für Patientenaufnahme empfangen und die vom Gesundheitsminister festgelegte medizinische Dokumentation des Patienten ausfüllen. Dasselbe wird vom behandelnden Arzt im Krankenhaus fortgesetzt.
2. Die Bescheinigung des Krankenversicherungsstatus erfolgt durch Vorlage der entsprechenden Dokumente.
3. Jeder Patient wird nach Vorlage eines Personalausweises aufgenommen. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur in einem lebensbedrohlichen oder unbewussten Zustand des Patienten erlaubt.
4. Die Patienten gehen mit vorbereiteten, vom Arzt bestimmten Untersuchungen ins Krankenhaus. Sie sind beigefügt und begleiten die Dokumentation im Krankenhaus.
5. Die Hospitalisierung der Patienten erfolgt nach schriftlicher schriftlicher Zustimmung zur Behandlung in Fachklinik für aktive Behandlung in Orthopädie und Traumatologie “Eurohospital” OOD und nachdem die Rechte und Pflichten des Patienten vom Aufnahmearzt geklärt werden .
6. Jede Art von Operation, komplexe diagnostische und therapeutische Verfahren, und diejenigen, die ionisierende Strahlungsquellen verwenden, werden nach einer informierten Zustimmung des Patienten durchgeführt, und wenn er das nicht beurteilen kann – mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder Treuhänders, außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen. Dies gilt auch für die Verwendung von Suchtmitteln oder Methoden, die zu einer vorübergehenden Veränderung des Bewusstseins führen.
7. Die Patientenbehandlung kann wie folgt finanziert werden:
– durch die Nationale Krankenkasse – nach klinischen Behandlungspfaden in aktuellen Nationalen Ramenvertrag ;
– durch freiwillige Krankenversicherung in einer Krankenkasse
– gegen Bezahlung des Wertes des medizinischen Leistungen.
Im letzteren Fall erklärt der Patient mit seiner Unterschrift, dass er den Wert des Aufenthalts bezahlen wird.
8. Patienten, die einer chirurgischen Behandlung unterzogen werden, müssen im Krankenhaus mit dem erforderlichen paraklinischen Minimum untersucht werden, sowie Proben für die Empfindlichkeit gegenüber Anästhetika.
9. Vollnarkose mit oder ohne Intubation, Kaudal-, Spinal- oder Epiduralanästhesie wird von einem Anästhesisten-Reanimation Spezialisten durchgeführt.
10. Die Nachuntersuchung der Patienten nach einer Anästhesie wird von einem Anästhesisten-Reanimation Spezialisten durchgeführt.
11. Nach der Entlassung erhalten die Patienten Epikrise und ein Krankenhausblatt. Wenn sie bezahlt haben, erhalten sie auch eine Rechnung über den Wert der operativen Interventionen und Behandlungen nach einer gültigen Preisliste .
12. Nach der Entlassung haben die Patienten Anspruch auf / in Abhängigkeit von der Schwere der Erkrankung / kostenlose Untersuchungen, deren Zweck die Nachkontrolle durch den Artzt der Erholungsphase nach der Entlassung des Patienten ist.
13. Bei Patienten, deren Zustand eine Begleitung erfordert, werden durch den behandelnden Arzt / Operateur an ihre Angehörigen weitergegeben und periodisch in ambulanter Behandlung untersucht.
14. Der Patient kann nicht entlassen werden, wenn seine Behandlung nicht beendet ist und eine Gefahr für sein Leben besteht.
15. Entlassung von Patienten im Falle einer unvollständigen Behandlung, jedoch ohne Lebensgefahr ist gegen die Unterzeichnung in der Geschichte der Krankheit.